Allgemeine Geschäftsbedingungen der Mobilen Diskothek Essen „Senior Reiner“
§ 1. Unternehmensgegenstand
- Leistungen: Wir organisieren und moderieren musikalische Events/Partys für Sie. Je nach Vereinbarung stellen wir das nötige Equipment und einen DJ für Veranstaltungen mit bis zu 200 Personen bereit.
- Großveranstaltungen: Bei mehr als 200 Personen vermitteln wir eventuell nur die nötigen Dienstleister (z.B. Bühnen, Catering). Wir können auch andere Dienstleister gemäß den Vertragsbedingungen beauftragen, die Veranstaltung durchzuführen.
§ 2. Vertragsabschluss
- Angebotserstellung: In einem persönlichen oder telefonischen Gespräch besprechen wir alle Details und erstellen darauf basierend ein schriftliches Angebot.
- Vertrag: Ein Vertrag kann schriftlich, mündlich oder per E-Mail geschlossen werden. Es ist ideal, wenn dies mindestens vier Wochen vor der Veranstaltung geschieht.
- AGB-Anerkennung: Mit Vertragsabschluss erkennt der Kunde diese Allgemeinen Geschäfts Bedingungen als verbindlich an.
§ 3. Pflichten des Kunden/Veranstalters
- Event-Location: Der Kunde stellt die Event-Location bereit oder mietet sie an und sorgt für einen problemlosen Auf- und Abbau unseres Equipments. Der Aufbau unseres Equipments muss vor Eintreffen der ersten Gäste abgeschlossen sein. Ein Aufbau mit Anwesenheit von Gästen kann nicht erfolgen.
Bei langen Anlieferwegen oder Treppen behalten wir uns vor, die Gage um 15%-20% je nach Schweregrad zu erhöhen.
- Genehmigungen: Der Kunde beschafft alle notwendigen Genehmigungen (z.B. für Lärmbeschallung, GEMA u. ä.) und zahlt dafür. Kopien müssen uns vor der Veranstaltung vorliegen.
- Stromversorgung: Der Kunde sorgt für ausreichende Stromversorgung (220 Volt Steckdosen).
- Verpflegung: Unser Personal wird während des Events kostenlos mit Essen und Getränken versorgt.
- Verantwortung: Der Kunde ist für seine Gäste verantwortlich. Bei Schäden durch Gäste haftet der Kunde und muss uns bei Problemen unterstützen.
§ 4. Rechte des Kunden/Veranstalters
- Vertragsrecht: Der Kunde hat das Recht, die vertraglich vereinbarten Leistungen einzufordern und während des Events Änderungen vorzuschlagen.
- Zugang: Nur der Kunde hat ungehinderten Zugang zu unserem Arbeitsbereich.
- Zusatzstunden: Der Kunde kann nach Vereinbarung zusätzliche Stunden buchen, wenn es rechtlich und moralisch vertretbar ist. Hierzu ist zu beachten, dass unsere Mindestspielzeit vier Stunden und unsere Höchstspielzeit zehn Stunden beträgt, auch open end genannt.
§ 5. Gagen, Preise und Zahlungen
- Zahlungsmethoden: Zahlungen können in bar oder per Überweisung erfolgen. Schecks und Kreditkarten werden nicht akzeptiert.
- Preise: Der Eventpreis richtet sich nach unserem Aufwand und wird gemäß Vertrag ohne Abzug fällig. Als Kleinunternehmer (§ 19 UStG) stellen wir keine Umsatzsteuer in Rechnung.
- Vorauszahlung: Nach Vertragsabschluss ist eine Anzahlung von mindestens 30% der Gesamtsumme innerhalb einer Woche fällig.
- Restzahlung: Der Restbetrag muss eine Woche vor dem Event beglichen sein.
Preisliste:
Aktuelle Preise sind ab 01. Januar 2025 gültig und können separat angefordert werden.
Unsere aktuellen Preise und Gagen:
- Pro Stunde in der Kategorie „Small“ kosten 60.- Euro Gage (geeignet für 50-60 Personen))
- Pro Stunde in der Kategorie „Medium“ kosten 70.- Euro Gage (geeignet für bis zu 100 Personen)
- Pro Stunde in der Kategorie „Large“ kosten 80.- Euro Gage (geeignet für über 100 Personen)
Werden während oder zum Ende des Events weitere Arbeitsstunden mit uns vereinbart, sind diese sofort
vor Ort im Voraus bar zu entrichten. Pro geleistete Arbeitsstunde und Kraft werden dann zurzeit Euro 80.- berechnet.
Fahrtkosten, Hin- und Rückfahrt, von 1 bis 50 KM von unserem Standort Essen/Ruhrhalbinsel sind kostenfrei.
Ab dem 51. KM berechnen wir 0,50 Euro pro gefahrenen Kilometer.
Bei Events, die weiter als 150 KM von unserem Standort liegen, wird eine Übernachtung im Hotel unumgänglich sein. Für eine Übernachtung berechnen wir pauschal 180.- Euro Hotelkosten pro DJ/Personal.
§ 6. Vertragskündigung
- Stornokosten: Bei Kündigung durch den Kunden fallen folgende Stornogebühren an:
Bis eine Woche vor dem Event: 30% des Gesamtpreises
Innerhalb der letzten sieben Tage vor dem Event: 70% des Gesamtpreises
Am Tag des Events: 100% des Gesamtpreises
Verschiebung: Bei Terminverschiebung berechnen wir ein einmaliges Ausfallentgelt von 30% des Gesamtpreises, wenn der neue Termin verfügbar ist.
§ 7. Haftungsausschluss
- Verzögerungen: Bei Verstößen gegen die Paragraphen 3 und 5 oder bei höherer Gewalt übernehmen wir keine Haftung für Verzögerungen oder Ausfälle.
Mündliche Absprachen: Mündliche Vereinbarungen sind ungültig und müssen schriftlich festgehalten werden.
§ 8. Salvatorische Klausel
- Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags unwirksam sein, bleibt der Rest des Vertrags davon unberührt. Ungültige Klauseln werden durch gültige ersetzt, die dem ursprünglichen Zweck am nächsten kommen.
§ 9. Gerichtsstand
- Gerichtsstand ist Essen/Ruhr.
- Hinweis nach dem Schwarzarbeitbekämpfungsgesetz
- Bewahren Sie die Rechnung und den Zahlungsbeleg zwei Jahre lang auf.
Steuernummer: 111/5070/3110 (Finanzamt Essen Nord/Ost)
Ordnungsbehörde: Stadt Essen, Ordnungsamt
Stand: Essen, den 01.01.2025
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